Rechtsprechung
LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Fahrkosten zum Blockschulunterricht in der Berufsschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Fahrkosten zum Blockschulunterricht in der Berufsschule
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 29.07.2010 - S 24 AL 646/07
- LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R
Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 2009 (Az.: B 11 AL 37/07 R) seien Fahrkosten zum Blockunterricht nur dann zu berücksichtigen, wenn diese von vornherein, also bei einer Erstantragstellung, berücksichtigt werden könnten.Sowohl das Widerspruchsverfahren zum Bescheid vom 27. April 2007 als auch das von der Klägerin angestrebte Überprüfungsverfahren hat dazu nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 = JURIS-Dokument) als auch nach der rechtlichen Regelung ausreichend Raum geboten.
Nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift soll es der Arbeitsverwaltung nach einmal verfügter Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe aus diesen Gründen erspart bleiben, eine Neuberechnung eigens für Phasen des Blockunterrichts vorzunehmen; vielmehr soll die bewilligte Berufsausbildungsbeihilfe unverändert weiter erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 Rdnr. 18 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).
Ihr ist in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes nicht zu entnehmen, dass die Beklagte auch dann zur Verweigerung der Berücksichtigung von Fahrkosten zum Blockunterricht berechtigt sein soll, wenn sie diese Fahrkosten von vornherein, das heißt schon bei der Erstfestsetzung, oder jedenfalls bei späteren Bewilligungsänderungen berücksichtigen kann (so BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 37/07 R - SozR 4-4300 § 73 Nr. 1 Rdnr. 19 = JURIS-Dokument Rdnr. 19).
Denn die durch § 73 Abs. 1a SGB III eröffnete Möglichkeit der Verfahrensvereinfachung und Pauschalierung darf grundsätzlich nicht dazu führen, Bedarfe, auf deren Berücksichtigung der Auszubildende nach dem Gesetz (vgl. § 67 Abs. 1 Nr. 1 SGB III zur Fahrkostenerstattung) Anspruch hat und deren Zuerkennung im üblichen Verfahren von vornherein möglich ist, auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, a. a. O., Rdnr. 9).
- BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 52/04 R
Berufsausbildungsbeihilfe - auswärtige Unterbringung während der Zeit des …
Auszug aus LSG Sachsen, 01.09.2011 - L 3 AL 228/10
Danach spricht die Zielsetzung der Verwaltungsvereinfachung zwar für das Entfallen einer Neuberechnung des Bedarfs nach §§ 65 ff SGB III (vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2005 - B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2 Rdnr. 15 = JURIS-Dokument Rdnr. 15).Die Regelung will aber nicht grundsätzlich den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ausschließen oder beschränken (vgl. BSG, Urteil vom 3. Mai 2005, a. a. O.).
Diese Regelung will in Reaktion auf gegenteilige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 3. Mai 2005 - B 7a/7 AL 52/04 R - SozR 4-4300 § 64 Nr. 2) eine Förderung nur dann ausschließen, wenn - was im Fall der Klägerin nicht zutrifft - allein für die Zeit des Blockunterrichts die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen (vgl. BT-Drucks 16/109 S. 7).